AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Petsch Kundendienst GmbH in Osnabrück

Allgemeines

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart ist, für alle Angebote, Aufträge, Kauf- und Lieferverträge, die wir an den Auftraggeber leisten. Sie gelten gleichfalls für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen. Auf Grund der geltenden Gesetzgebung wird mit dieser AGB die vorhergehende AGB gegenstandslos.

Reparaturen innerhalb der Herstellergewährleistung:
Für sämtliche Reparaturen innerhalb der Herstellergewährleistung gelten grundsätzlich die Gewährleistungsbestimmungen des jeweils bezogenen Herstellers. Eine für den Auftraggeber kostenfreie Reparatur innerhalb der Gewährleistungszeit gilt generell vorbehaltlich der späteren Anerkennung und Vergütung durch den Hersteller. Der Gewährleistungsanspruch ist durch gültigen
Kaufnachweis oder eine eidesstattliche Erklärung nachzuweisen. Für spätere Gutschriften, bedingt durch nachgereichte Unterlagen, wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben.

Reparaturgewährleistung:
Auf alle durchgeführten kostenpflichtigen Serviceleistungen sowie eingebautes Material besteht ein Gewährleistungsanspruch innerhalb einer Frist von 12 Monaten ab dem Tage der Fertigstellung, sofern es sich nachweislich um exakt den selben Fehler handelt und somit von einer fehlerhaften Reparatur auszugehen ist. Bei diesbezüglichen Unstimmigkeiten wird bei Bedarf die Schlichtungsstelle der Informationstechnikerinnung mit der Klärung der Sachlage beauftragt. Der Gewährleistungsanspruch ist nicht auf Dritte übertragbar. Die Anerkennung von Reklamationen erfolgt nur, wenn diese fachbezogen und sachlich innerhalb von 8 Werktagen nach erfolgter Abholung angemeldet werden. Die beanstandete Ware ist umgehend unter Angabe der präzisen Fehlerangabe erneut abzugeben. Erhebliche unbegründete Verzögerungen sowie die Öffnung der Geräte durch Dritte führen unweigerlich zum Verlust des Gewährleistungsanspruchs.

Fehlerbeschreibung:
Eine korrekte und ausführliche Fehlerbeschreibung ist für die ordnungsgemäße und vollständige Reparatur zwingend notwendig. Bei nicht zutreffenden oder unzureichenden Fehlerangaben wird der spätere Gewährleistungsanspruch ausgeschlossen!

Gewährleistung auf Ersatzteile und Zubehör:
Mängelansprüche sowie Umtausch von Ersatzteilen sind generell ausgeschlossen. Eine Gewährleistung für Zubehör gilt generell vorbehaltlich der Anerkennung durch den Hersteller und bedarf zunächst einer genauen Prüfung durch den Verkäufer über die Mängelursache. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 8 Werktagen nach Auslieferung – bezogen auf die Absendung der
Anzeige – gegenüber dem Verkäufer gerügt werden, ansonsten ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreit.

Gewährleistungsausschluss:
Ein Mangel des Gegenstandes liegt nicht vor:
– bei Fehlern, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche
Bedienung durch den Kunden verursacht werden
– bei Schäden durch höhere Gewalt, z.B. Blitzschlag
– bei Fehlern infolge von Überbeanspruchung mechanischer oder elektro-
mechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch
Verschmutzung oder außergewöhnliche, mechanische, chemische oder
atmosphärische Einflüsse.
– wenn die Empfangsqualität durch ungünstige Empfangsbedingungen,
mangelhafte Antennen oder äußere Einflüsse beeinträchtigt ist
– bei Schäden durch vom Kunden eingelegte, ungeeignete oder mangelhafte
Batterien.

Computerreparaturen:
Durch den Anwender verursachte Hard- oder Softwarefehler oder Fehler, die durch Veränderung der Systemeinstellung oder Installation von Software, Treiber o.ä. oder hinzufügen fremder Hardwarekomponenten verursacht wurden, unterliegen nicht der Garantiepflicht und sind somit kostenpflichtig.

Datensicherung:
Bei Durchführung der Reparatur kann es zu Datenverlusten kommen. Wir übernehmen keine Haftung für die Sicherheit eines vorhandenen Datenbestandes. Es unterliegt allein der Verantwortung des Kunden, vor Reparatur für eine erforderliche Datensicherung Sorge zu tragen. Das Wiederherstellen des Datenbestandes obliegt dem Kunden.

Verpackung:
Für Beschädigungen an unverpackt oder nicht original verpackt angelieferten Reparaturgeräten und Zubehör übernehmen wir keinerlei Haftung. Der Auftraggeber hat lediglich Anspruch auf die jeweils mitgelieferte Verpackung. Der Rückversand der Reparaturware erfolgt zu Lasten und auf Gefahr des
Auftraggebers.

Ort der Reparaturdurchführung:
Die Reparatur wird im allgemeinen in den Werkstatträumen des Auftragnehmers durchgeführt. Sollte hier eine Durchführung aus technischen oder anderen Gründen nicht möglich sein, so kann der Auftragnehmer die Reparatur an eine andere Spezialwerkstatt weiterleiten ohne das hierfür die Zustimmung des Auftraggebers eingeholt wird.

Serviceauftrag für Kostenermittlung:
Fehlersuchzeit ist Arbeitszeit. Wird – im Falle dass keine Gewährleistungsarbeiten vorliegen – ein Serviceangebot für die Reparatur erstellt, können die damit im Zusammenhang stehenden Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt werden, unabhängig davon, ob ein nachfolgender Reparaturauftrag erteilt wird oder nicht. Wird die Reparatur nicht ausgeführt, wird dem Kunden eine Servicepauschale berechnet. Ein Serviceangebot verliert seine Gültigkeit, sobald das entsprechende Reparaturgerät unsere Räumlichkeiten verlässt. Eine nachträgliche Vergütung der bereits entrichteten Servicepauschale im Falle einer späteren Reparatur ist nicht möglich.

Preise und Zahlungsbedingungen
Serviceaufträge werden nach Zeitaufwand berechnet. Die Arbeitszeit errechnet sich nach Arbeitseinheiten (1AE=10Min.), welche allerdings auf der Rechnung nicht einzeln aufgeführt sind. Alle Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Reparaturrechnungen sind ohne jeglichen Abzug fällig ab Rechnungsdatum. Der Rechnungsbetrag wird bar bei Übergabe der Ware bzw. per Nachnahmeversand kassiert. Sondervereinbarungen wie z.B. Bankeinzug oder Sammelrechnung sind gesondert zu vereinbaren.

Abholung:
Reparaturware wird ausnahmslos nur gegen Barzahlung sowie Vorlage des gültigen Abholbeleges ausgehändigt. Eine Verpflichtung unsererseits zur Überprüfung einer Berechtigung des Abholers sowie des rechtmäßigen Besitzes des Abholbeleges, wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Der Auftraggeber / Abholbeauftragte hat die Pflicht bei Abholung das Reparaturgerät im Beisein unseres Mitarbeiters auf Vollständigkeit des mitgelieferten Zubehörs, sowie auf Beschädigungen zu prüfen. Diesbezügliche nachträgliche Beanstandungen werden nicht anerkannt.

Aufbewahrungsfrist:
Mit Überlassung der Reparaturware verpflichtet sich der Auftraggeber zur Abholung der reparierten Produkte nach Fertigstellung innerhalb von 2 Monaten. Bei Nichteinhaltung dieser Frist erfolgt eine Aufforderung zur Abholung unter Mitteilung einer Nachfrist von weiteren 4 Wochen. Nach Ablauf der Nachfrist sind wir berechtigt, die Reparaturware freihändig zu veräußern und aus dem erzielten Erlös die Reparaturkosten sowie entstandene Lager Veräußerungskosten auszugleichen. Ein möglicher Differenzbetrag wird dem Auftraggeber entsprechend nachbelastet oder gutgeschrieben.

Gerichtsstand:
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Osnabrück.

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